Virtuelles Staging kennzeichnen: So geht es
Ja, kennzeichnen Sie virtuelles Staging sichtbar. Das fertige Foto zeigt realistisch Möbel, die beim Fototermin nicht im Raum standen. Ein Interessent sollte deshalb beim ersten Blick erkennen können, dass die Einrichtung digital eingefügt wurde.
Was diese Seite abdeckt: nur virtuelle Möblierung, und dort die Formulierung, die Platzierung am Bild und die Portalprüfung. Ob eine andere Bearbeitung überhaupt einen Hinweis braucht, entscheidet der allgemeine Leitfaden zur KI-Kennzeichnung bei Immobilienfotos. Wie Sie den Ablauf im Büro verankern, steht in der 8-Schritte-Checkliste.
Warum virtuelles Staging einen Hinweis braucht
Virtuelles Staging ist eine Visualisierung, keine Aufnahme des tatsächlichen Einrichtungszustands. Ohne Hinweis kann ein leerer Raum wie eine möblierte Wohnung wirken. Das ist für Interessenten relevant, weil die gezeigten Möbel nicht zur Immobilie gehören.
Zwei Rechtsbereiche greifen ineinander. Das UWG § 5 verbietet irreführende geschäftliche Darstellungen, unabhängig vom verwendeten Werkzeug. Seit dem 2. August 2026 verlangt Artikel 50 Absatz 4 des EU AI Act zusätzlich eine Offenlegung durch den veröffentlichenden Anwender, wenn das Bild ein Deepfake im Sinne von Artikel 3 Nummer 60 ist, also einen bestehenden Ort realistisch verändert zeigt und echt wirken kann.
Virtuell eingefügte Möbel verändern einen bestehenden Ort realistisch und können wie der echte Zustand wirken. Behandeln Sie die sichtbare Offenlegung deshalb als festen Teil Ihres Staging-Ablaufs. Eine Kennzeichnung erlaubt trotzdem nicht, Mängel oder bauliche Merkmale zu verändern.
Was Artikel 50 dabei unterscheidet
Artikel 50 verteilt die Pflichten auf zwei Rollen:
- Absatz 2 bindet den Anbieter des Staging-Systems. Er markiert seine Ausgaben maschinenlesbar und macht sie als KI-erzeugt erkennbar, soweit das technisch machbar ist. Dort steht auch die Ausnahme für Systeme, die nur eine unterstützende Funktion für Standardbearbeitung erfüllen. Diese Ausnahme betrifft nicht Ihre sichtbare Offenlegung.
- Absatz 4 bindet Sie als veröffentlichenden Anwender. Sie prüfen das fertige Bild und setzen einen sichtbaren Hinweis, wenn die Deepfake-Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei virtueller Möblierung sind sie das regelmäßig, weil die Einrichtung realistisch aussieht und beim Fototermin nicht vorhanden war. Das ist der Grund, warum diese Seite beim Staging klarer wird als der allgemeine Leitfaden bei anderen Bearbeitungen.
Technische Metadaten ersetzen den sichtbaren Hinweis nicht. Sie können außerdem beim Upload auf ein Immobilienportal verloren gehen. Die Leitlinien der EU-Kommission vom 20. Juli 2026 (C(2026) 5054) erläutern die Rollenverteilung; sie sind nicht bindend. Die Abgrenzung je Bearbeitung und die Übergangsfrist für ältere Systeme erklärt der zentrale Kennzeichnungsleitfaden.
So kennzeichnen Sie ein Staging-Foto
Ein brauchbarer Ablauf besteht aus drei Teilen.
1. Setzen Sie einen eindeutigen Hinweis am Bild
Der Hinweis sollte direkt auf dem Bild oder unmittelbar daneben stehen. Er muss erkennen lassen, was verändert wurde. „Optimiert“ oder „Beispielbild“ allein ist zu vage.
Bei einer automatischen Übertragung aus Ihrer Maklersoftware können Bildunterschriften verloren gehen. Prüfen Sie deshalb das fertige Inserat. Wenn das Portal keine verlässliche Beschriftung anbietet, ist ein lesbarer Hinweis im Bild meist die robustere Lösung.
2. Zeigen Sie den leeren Originalzustand
Laden Sie nach Möglichkeit auch das unbearbeitete Foto hoch. Ein Vorher-Nachher-Paar zeigt sofort, welche Möbel digital eingefügt wurden und welche Merkmale des Raums unverändert sind.
Das Original sollte dieselbe Perspektive zeigen. Ein anderes Foto aus einer zweiten Ecke erschwert den Vergleich und beantwortet die eigentliche Frage nicht.
3. Ergänzen Sie einen Satz im Exposé
Der Exposétext ist eine zweite Ebene. Schreiben Sie dort, welche Bilder virtuell möbliert sind und dass die Einrichtung nicht zur Immobilie gehört. Ein allgemeiner Satz im Impressum reicht nicht, weil er dem konkreten Foto nicht zugeordnet ist.
Formulierungen zum Kopieren
Diese Hinweise benennen die Änderung direkt:
- „Virtuell möbliert. Die dargestellte Einrichtung ist nicht Bestandteil der Immobilie.“
- „Die Möbel wurden digital eingefügt. Der Raum wird unmöbliert übergeben.“
- „KI-gestützte Einrichtungsvisualisierung. Das Originalfoto zeigt den leeren Raum.“
- „Vorhandene Einrichtung wurde digital ersetzt. Maßgeblich ist der Zustand bei der Besichtigung.“
Verwenden Sie dieselbe Formulierung am Bild und im Exposé. So entsteht kein Widerspruch zwischen Galerie und Beschreibung.
Was bei ImmobilienScout24 zu beachten ist
ImmobilienScout24 empfiehlt in seinen Tipps für Objektbilder, auf Wasserzeichen zu verzichten. Eine separate Richtlinie für Wasserzeichen erlaubt sie unter engen Vorgaben. Das Zeichen muss mittig stehen, darf höchstens ein Neuntel der Bildfläche einnehmen und muss die vorgegebenen Deckkraftwerte einhalten.
Diese Vorgaben behandeln Wasserzeichen und Logos, nicht die rechtliche Bewertung Ihres Staging-Hinweises. Prüfen Sie daher vor der Veröffentlichung, ob ein Text im Bild akzeptiert und in der 4:3-Vorschau lesbar dargestellt wird. Ergänzen Sie den Hinweis außerdem in der Objektbeschreibung und zeigen Sie das Originalfoto in derselben Galerie.
Andere Portale können eigene Bildregeln haben. Prüfen Sie die veröffentlichte Version statt sich nur auf die Vorschau Ihrer Maklersoftware zu verlassen.
Die häufigsten Fehler
Der Hinweis steht nur am Ende der Beschreibung
Viele Interessenten öffnen zuerst die Galerie. Setzen Sie die Information deshalb am betroffenen Bild und wiederholen Sie sie im Text.
Das Titelbild ist virtuell möbliert, aber nicht gekennzeichnet
Das Titelbild erscheint häufig ohne die vollständige Objektbeschreibung. Verwenden Sie dort einen lesbaren Hinweis oder wählen Sie ein unverändertes Foto als Titelbild.
Möbel verdecken einen Schaden
Ein Sofa, Teppich oder Schrank darf keinen Riss, Feuchtigkeitsfleck oder anderen sichtbaren Mangel verdecken. Verwerfen Sie solche Ergebnisse. Eine Kennzeichnung macht sie nicht zulässig.
Das Original fehlt
Ein Originalfoto ist nach Artikel 50 nicht pauschal vorgeschrieben. Es ist trotzdem die klarste Vergleichsmöglichkeit und hilft bei Rückfragen. Bewahren Sie es auch intern auf.
Welche Folgen kann ein fehlender Hinweis haben?
Ein fehlender oder unklarer Hinweis kann wettbewerbsrechtliche, zivilrechtliche und aufsichtsrechtliche Fragen auslösen. Artikel 99 nennt für bestimmte Verstöße gegen den AI Act hohe Höchstbeträge. Die konkrete Folge hängt jedoch vom Einzelfall ab.
Entscheidend ist der Prozess: Original behalten, Ergebnis prüfen, digitale Möblierung sichtbar offenlegen und Mängel nicht verdecken. Bei einem konkreten Streit sollten Sie rechtlichen Rat einholen.
Checkliste vor der Veröffentlichung
- Bewahren Sie das leere Originalfoto auf.
- Prüfen Sie Wände, Fenster, Türen, Heizkörper und sichtbare Mängel im direkten Vergleich.
- Verwerfen Sie Ergebnisse, die bauliche Merkmale verändern oder Schäden verdecken.
- Setzen Sie einen kurzen Hinweis am Bild oder unmittelbar daneben.
- Ergänzen Sie denselben Hinweis in der Objektbeschreibung.
- Laden Sie das Original möglichst direkt neben dem Staging-Foto hoch.
- Prüfen Sie das fertige Inserat auf jedem verwendeten Portal.
Virtuelles Staging mit Immopix
Mit der virtuellen Möblierung können Sie leere Räume einrichten oder vorhandene Möbel ersetzen. Vergleichen Sie das Ergebnis vor dem Download mit dem Original. Den sichtbaren Hinweis legen Sie beim Export selbst fest.
Neue KI-bearbeitete JPEGs von Immopix erhalten C2PA Content Credentials und zusätzliche EXIF-Angaben. Die Signatur weist auf die KI-Bearbeitung hin; sie bestätigt nicht, dass Möbel oder andere Bildinhalte tatsächlich vorhanden sind. Öffentliche Prüfdienste stufen unseren eigenen Aussteller derzeit nicht als vertrauenswürdig ein. Da Portale die Angaben entfernen können, bleibt die sichtbare Offenlegung der virtuellen Möblierung nötig.
Die ersten drei Bearbeitungen sind nach der Registrierung kostenlos. Eine Kreditkarte ist nicht erforderlich.
Häufige Fragen
Muss ich auch eine dezente virtuelle Möblierung kennzeichnen?
Ja. Auch wenige digital eingefügte Möbel waren beim Fototermin nicht vorhanden. Der Hinweis kann kurz bleiben, sollte die digitale Möblierung aber klar benennen.
Reicht der Satz „Einrichtung nicht enthalten“?
Der Satz erklärt nicht, dass die Einrichtung digital eingefügt wurde. „Virtuell möbliert“ oder „Möbel digital eingefügt“ ist eindeutiger.
Muss der Hinweis auf meiner eigenen Website stehen?
Ja, wenn Sie dort ein entsprechend verändertes Bild veröffentlichen. Setzen Sie ihn direkt am Bild oder unmittelbar daneben und nicht nur in das Impressum.
Was gilt für 3D-Grundrisse?
Ein 3D-Grundriss ist eine illustrative Visualisierung. Kennzeichnen Sie ihn als solche. Falls er zusätzlich fiktive Möbel oder Ausstattung zeigt, sollte der Hinweis das ebenfalls benennen. Mehr dazu steht im Beitrag zu 3D-Grundrissen für Immobilieninserate.