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Ist das rechtlich erlaubt?

Ja, die Nutzung von KI-optimierten Immobilienfotos ist rechtlich erlaubt, solange Sie transparent damit umgehen. Es gibt zwei relevante Rechtsrahmen: das deutsche Wettbewerbsrecht (UWG) und den EU AI Act.

Was erlaubt ist

Die Optimierung von Wetter, Beleuchtung und das Entfernen störender Objekte ist rechtlich unproblematisch. Diese Änderungen:

  • Verbessern nur die Präsentation
  • Ändern nicht die Immobilie selbst
  • Entsprechen dem, was bei gutem Wetter sichtbar wäre

Unser Grundsatz: Originaltreue

Immopix ändert nie die Immobilie selbst. Wir optimieren nur:

  • Himmel und Wetter
  • Störende Objekte in der Umgebung
  • Beleuchtung und Farben

Raumgrößen, Ausstattung und architektonische Details bleiben unverändert.

Keine irreführende Werbung (UWG)

Da unsere Optimierungen die tatsächliche Beschaffenheit der Immobilie nicht verändern, liegt keine irreführende Werbung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. Interessenten sehen die Immobilie so, wie sie bei optimalem Wetter aussehen würde.

Virtual Staging

Virtual Staging (virtuelle Möblierung von Räumen) ist eine anerkannte Praxis in der Immobilienbranche. Wichtig ist:

  • Virtuelle Möblierung im Exposé kennzeichnen
  • Bei Anfragen darauf hinweisen, dass es sich um eine Visualisierung handelt
  • Raumgrößen, Grundriss und feste Einbauten bleiben in jedem Fall unverändert

So können sich Interessenten besser vorstellen, wie der Raum eingerichtet aussehen könnte, ohne dass dies als irreführend gilt.

EU AI Act: Kennzeichnungspflicht ab August 2026

Ab dem 2. August 2026 gilt der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689). Für KI-bearbeitete Immobilienfotos bedeutet das:

  • Kennzeichnungspflicht: KI-bearbeitete Bilder müssen als solche erkennbar sein, sowohl maschinenlesbar (Metadaten) als auch für Betrachter nachvollziehbar
  • Ihre Pflicht als Makler: Sie müssen in Ihren Inseraten offenlegen, dass Fotos mit KI bearbeitet wurden
  • Technische Unterstützung durch Immopix: Bearbeitete JPEG-Downloads enthalten unsignierte EXIF-Herkunftsinformationen mit Anbieter, verwendeten Vorlagen und Zeitstempel. Das sind keine C2PA Content Credentials; die Daten können entfernt werden und ersetzen keinen erforderlichen sichtbaren Hinweis

Immopix ist als „Limited Risk"-System eingestuft. Das bedeutet keine Hochrisiko-KI, sondern Transparenzpflichten.

Empfohlene Kennzeichnungen

Nutzen Sie in Ihren Inseraten folgende Hinweise:

  • Bei optimierten Fotos: „Dieses Foto wurde mit KI bearbeitet."
  • Bei virtuell möblierten Fotos: „Virtuell möbliert. Die gezeigte Einrichtung ist nicht Bestandteil der Immobilie."
  • Bei Wetter-Optimierung: „Himmel/Wetter wurde digital angepasst."

Ab August 2026 ist die Kennzeichnung nicht mehr nur empfohlen, sondern gesetzlich vorgeschrieben.

Noch Fragen? Kontaktieren Sie uns unter contact@immopix.ai

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