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Ist das rechtlich erlaubt?

Ja, KI-optimierte Immobilienfotos sind grundsätzlich zulässig. Entscheidend ist, dass das Ergebnis die Immobilie nicht irreführend darstellt und Sie wesentliche KI-Veränderungen transparent machen. Relevant sind vor allem das deutsche Wettbewerbsrecht (UWG) und ab 2. August 2026 die Transparenzregeln des EU AI Act.

Was erlaubt ist

Moderate Korrekturen von Belichtung, Farbe, Schärfe oder Perspektive gelten nach den finalen Leitlinien der EU-Kommission regelmäßig als Standard-Bearbeitung, solange Aussage und Substanz des Fotos gleich bleiben. Beim Entfernen von Objekten oder Verändern von Wetter und Umgebung kommt es stärker auf Umfang und Kontext an. Solche Änderungen sollten:

  • nur die Präsentation verbessern
  • die Immobilie selbst nicht verändern
  • keine für Interessenten wesentlichen Tatsachen verdecken

Unser Grundsatz: Originaltreue

Immopix ist darauf ausgelegt, dauerhafte Merkmale der Immobilie zu erhalten. Typische Bearbeitungen betreffen:

  • Himmel und Wetter
  • Störende Objekte in der Umgebung
  • Beleuchtung und Farben

Raumgrößen, feste Ausstattung und architektonische Details sollen unverändert bleiben. Da KI unerwartete Details erzeugen kann, müssen Sie jedes Ergebnis vor der Veröffentlichung mit dem Original vergleichen.

Keine irreführende Werbung (UWG)

Ob eine Bearbeitung irreführend ist, hängt vom konkreten Ergebnis ab. Nicht zulässig ist insbesondere, Mängel zu verbergen, Ausblicke zu verändern oder dauerhafte Merkmale hinzuzufügen beziehungsweise zu entfernen. Ein sichtbarer KI-Hinweis macht eine sachlich falsche Darstellung nicht zulässig.

Virtual Staging

Virtual Staging (virtuelle Möblierung von Räumen) ist eine anerkannte Praxis in der Immobilienbranche. Wichtig ist:

  • Virtuelle Möblierung im Exposé kennzeichnen
  • Bei Anfragen darauf hinweisen, dass es sich um eine Visualisierung handelt
  • Raumgrößen, Grundriss und feste Einbauten bleiben in jedem Fall unverändert

So können sich Interessenten besser vorstellen, wie der Raum eingerichtet aussehen könnte, ohne dass dies als irreführend gilt.

EU AI Act: Kennzeichnungspflicht ab August 2026

Ab dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 des EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689). Er unterscheidet zwei Pflichten:

  • Anbieter des KI-Systems: Er muss erfasste KI-Ausgaben maschinenlesbar markieren und ihre Erkennbarkeit ermöglichen. Für Standard-Bearbeitungen gibt es eine Ausnahme.
  • Makler als professioneller Anwender: Er muss ein veröffentlichtes Bild sichtbar offenlegen, wenn es als „Deepfake“ im Sinne des Gesetzes erscheint – also eine bestehende Person, Sache oder einen Ort realistisch verändert und fälschlich authentisch wirken kann.

Nicht jede KI-Korrektur braucht deshalb automatisch einen sichtbaren Hinweis. Moderate Belichtungs- oder Farbkorrekturen können außerhalb der Pflicht liegen. Bei virtuellem Staging und anderen realistischen, inhaltlichen Veränderungen ist eine sichtbare Kennzeichnung die sichere Praxis.

Seit dem 5. September 2026 ergänzt Immopix neu erzeugte KI-Bilder im JPEG-Format um C2PA Content Credentials. Das sind digital signierte Herkunftsangaben, die Immopix als Anbieter und die KI-Bearbeitung ausweisen. Auch daraus erzeugte Vorschau- und Displaybilder sowie zugeschnittene oder mit einem Wasserzeichen versehene Versionen erhalten eine neue Signatur.

Wir verwenden dafür ein eigenes Zertifikat. Öffentliche Prüfdienste stufen dessen Aussteller derzeit nicht als vertrauenswürdig ein. Zusätzlich bleiben die bisherigen EXIF-Angaben zu Anbieter, Vorlagen und Bearbeitungszeitpunkt erhalten. Falls die Signierung fehlschlägt, dienen diese Angaben als Rückfalllösung. Bereits gespeicherte Bilder bekommen nachträglich keine Signatur; erst eine neue Bearbeitung oder Bildversion kann sie hinzufügen.

Portale und Bildprogramme können Herkunftsangaben beim Weiterverarbeiten entfernen. Die Signatur bestätigt auch nicht, dass das Foto die Immobilie richtig zeigt. Prüfen Sie deshalb das Ergebnis und ergänzen Sie einen sichtbaren Hinweis, wenn Ihre Veröffentlichung einen solchen erfordert.

Empfohlene Kennzeichnungen

Nutzen Sie in Ihren Inseraten folgende Hinweise:

  • Bei optimierten Fotos: „Dieses Foto wurde mit KI bearbeitet."
  • Bei virtuell möblierten Fotos: „Virtuell möbliert. Die gezeigte Einrichtung ist nicht Bestandteil der Immobilie."
  • Bei Wetter-Optimierung: „Himmel/Wetter wurde digital angepasst."

Die finale Leitlinie der EU-Kommission betont, dass die Entscheidung vom konkreten Bild und seinem Veröffentlichungskontext abhängt. Im Zweifel ist ein kurzer, konkreter Hinweis die transparenteste Lösung.

Noch Fragen? Kontaktieren Sie uns unter contact@immopix.ai

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